Allgemeine Geschäftsbedingungen für eine Fördermitgliedschaft beim Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Oldenburg-Land e.V.

In den Mitglieder-AGBs erfahren sie alles über die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen ihrer Fördermitgliedschaft beim Deutschen Roten Kreuzes Kreuzverbandes Oldenburg-Land e.V. Insbesondere über die mit ihrer Mitgliedschaft verbundenen Beitragsmodalitäten und Kündigungsfristen. Bitte lesen sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam durch. Zögern sie nicht, Fragen zu stellen, falls sie etwas nicht verstehen.

1. Geltungsbereich  

Diese AGB gelten ab dem 01.09,2020 für eine Fördermitgliedschaft des Deutschen Roten Kreuzes Kreuzverbandes Oldenburg-Land e.V. (DRK Oldenburg-Land).  Mit der Anmeldung erkennt die Anmeldende/der Anmeldende diese AGB an. 

2. Beginn der Mitgliedschaft

Das Mitglied erklärt per Unterschrift auf dem Beitritsformular des DRK Kreisverbandes Oldenburg-Land e.V. seine Mitgliedschaft. Weiter erhält das Mitglied einen persönlichen Mitgliedsausweis.

3. Beendigung der Mitgliedschaft

Eine Kündigung kann zu jeder Zeit ohne Angaben von Gründen jedoch schriftlich an das Deutschen Roten Kreuzes Kreuzverbandes Oldenburg-Land e.V. erfolgen. Die Mitgliedschaft erlischt ab Kündigungseingang (Eingangsstempel) zum nächsten Abrechnungszeitpunkt (siehe SEPA). Kündigung die drei Tage vor dem Abbrechnungszeitpunkt eingehen können aus Organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. In diesem Fällen gilt der darauf folgende Abrechnungstermin als Ende der Mitgliedschaft.

4. Spendenquittung

Bei einer Spende bis zu 200 Euro im Jahr akzeptiert das Finanzamt i.d.R den Kontoauszug als Beleg. Auf Anfrage erstellen wir auch bei einem geringeren Betrag eine Spendenquittung.

5. SEPA

Im Rahmen des europischen Lastschriftsverfahrens (SEPA) durch EU-Verordnung 260/2012 vom 01.02.2014 erteilen sie durch ihre Unterschrift auf der Vorderseite des Formulars zur Beitrittserklärung ein SEPA-Mandat. Ihre Mandatsreferenz ist identisch mit ihrer gültigen Mitgliedsnummer.

Die Gläubiger-ID des Deutschen Roten Kreuzes Kreuzverbandes Oldenburg-Land e.V. lautet: DE49ZZZ00000772080

Der Lastschrifteinzug erfolgt bei:

Jährlicher Beitrag: 15.02

Halbjährlicher Beitrag: 15.02; 15.08

Quartalsweiser Beitrag: 15.02: 15.05; 15.08; 15.113

Sollte der 15. auf ein Wochenende oder Feiertrag fallen, werden die fälligen Beiträge am nächsten Banktag abgebucht. 

7. Änderung der AGB

AGB-Änderungen werden nur wirksam, wenn diese dem Mitglied vorher schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail mitgeteilt wurden. Dabei ist eine angemessene Frist bis zum wirksam werden der AGB-Änderungen einzuhalten. Sofern das Mitglied nicht widerspricht oder kündigt, wird sein Verhalten als Zustimmung zu den neuen AGB gewertet.