Foto: Bei einer Erste-Hilfe-Übung liegt ein Kind bewusstlos am Boden. Ein anderes Kind überprüft gerade die Atmung. Am Rande des Fotos ist eine Tasche mit Verbandsmaterial zu sehen.
Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Erste-Hilfe am Kind

Verletzungen und Unfälle bei Kindern und Säuglingen sind nicht nur für werdende, oder junge Eltern ein Schreckensszenario. Auch Großeltern, Babysitter und Betreuende von Kinder- und Jugendangeboten können mit solchen Situationen schnell konfrontiert werden.

Damit Sie auch bei Kindernotfällen wissen was zu tun ist, bieten wird dieses spezielle Kursformat an, und vermitteln Ihnen die notwendigen Kenntnisse und Sicherheit im Umgang mit verletzten Säuglingen und (Klein-) Kindern.

Informationen zu aktuellen Lage (COVID-19)

Bitte beachten Sie zur Teilnahme von Seminaren der Breitenausbildung  folgende Hinweise aus unserem Hygienekonzept:

  • Für unsere Kurse gilt die 3G-Regeln, d. h. alle Teilnehmer*innen müssen entweder vollständig geimpft, genesen oder getestet (Test nicht älter als 24 Std.) sein. Ein entsprechender Impf-, Genesenen-, oder Testnachweis ist vor Kursbeginn der Kursleitung vorzulegen.
  • Es gilt eine FFP-2-Maskenpflicht während des gesamten Kurses.
  • Sollten Sie sich krank fühlen, melden Sie sich bitte ab und kommen Sie nicht zum Kurs!

Ausbildungsinhalte und Kursinformationen

Unsere erfahrenen Ausbilderinnen und Ausbilder vermitteln Ihnen während des Kurses u. a. folgende Themen realitätsnah und verbinden diese mit vielen praktischen Übungen:

  • Allgemeiner Umgang mit verletzten Säuglingen und Kleinkinder

  • Kontrolle der Vitalfunktionen

  • Vergiftungen

  • Beatmung von Säuglingen und Kleinkinder

  • Stabile Seitenlage

  • Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Säuglingen und Kleinkindern

  • Erkrankungen im Kindesalter
  • Impfkalender

Damit Unfälle gar nicht erst passieren, werden im Kurs auch besondere Gefahrenquellen für Kinder thematisiert und Tipps gegeben, wie diese vorbeugend behandelt werden können.

Die Kursdauer beträgt inkl. ausreichender Pausen 8 Stunden (9 Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten).

Welchen Kurs brauche ich?

Erste-Hilfe am Kind Kurs für Privatteilnehmende

Dieses Kursformat steht allen zur Verfügung, die sich für das Thema Erste-Hilfe am Kind interessieren und Kenntnisse darin erlangen wollen. Hierzu gehören neben (werdenden) Eltern und Großeltern auch:

  • Übungsleiter/innen und Trainer/innen in Sportvereinen
  • (Jugend-) Betreuer/innen in Vereinen
  • Babysitter

Die Teilnahmegebühr für Privatteilnehmende beträgt 60,00 pro Person und ist vor Ort beim Ausbildenden zu entrichten. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über das nebenstehende Termintool. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich und jeder Teilnehmende erhält nach Absolvierung des Kurses eine Bescheinigung, die für einen Zeitraum von 2 Jahren gültig ist.

Erste-Hilfe am Kind Kurs für betriebliche Teilnehmende

Dieses Kursformat richtet sich speziell an Einzelpersonen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit schulischen Bereich oder in der Kinderbetreuung zum/zur betrieblichen Ersthelfer/in ausgebildet werden sollen. Die Teilnahmegebühr wird hierbei grundsätzlich von dem zuständigen Unfallversicherungsträger übernommen, hierzu bitte die untenstehenden Sonderregelungen bei einigen Verbänden beachten. Die Anmeldung erfolgt über den jeweiligen Arbeitgeber. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich und jeder Teilnehmende erhält nach Absolvierung des Kurses eine Bescheinigung, die für einen Zeitraum von 2 Jahren gültig, und auch für private Zwecke nutzbar ist, sowie eine Bescheinigung für den Arbeitgeber.

Für Erste-Hilfe am Kinde Kurse mehrerer Personen in Schulen, Kindertagestätten und anderen Betreuungseinrichtungen nutzen Sie bitte unsere Angebot Erste-Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder, welches speziell auf die Schulung von den jeweiligen Beschäftigten zugeschnitten ist.

Sonderregelungen für Versicherte des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes (GUV)

Für Lehrkräfte und andere Beschäftigte an Schulen muss die Kostenübernahme für eine Erste-Hilfe-Ausbildung im Vorfeld beim GUV beantragt werden!

Bei Beschäftigten in Kindertagesstätten muss einrichtungsbezogen geprüft werden, ob ein Antrag auf Kostenübernahme beim GUV notwendig ist. (In der Regel ist ein Antrag beim GUV in der Region Oldenburg nur für Schulen notwendig).

Für die Abrechnung der Kursgebühr für Tagesmütter/ -väter ist ein Gutschein erforderlich, der vom Landkreis Oldenburg ausgegeben wird.

 

Anprechpartner

Frau

Nina Stöver

Telefon:
(0 44 08) 9391 -216

 
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